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2. Unter Gebühr wird ein obligatorischer Beitrag verstanden, der von Organisationen und physischen Personen erhoben wird, wobei die Zahlung eine der Voraussetzungen ist, um durch staatliche Organe, Organe der kommunalen Selbstverwaltung sowie andere autorisierte Organe und Beamte rechtlich relevante Handlungen an Gebührenzahlern vorzunehmen, einschließlich der Gewährung bestimmter Rechte oder Ausstellung von Genehmigungen (Lizenzen)1
Gebühr – ein obligatorischer Beitrag, der von Organisationen und physischen Personen erhoben wird, wobei die Zahlung eine der Voraussetzungen ist, um durch staatliche Organe, Organe der kommunalen Selbstverwaltung sowie andere autorisierte Organe und Beamte rechtlich relevante Handlungen an Gebührenzahlern vorzunehmen, einschließlich der Gewährung bestimmter Rechte oder Ausstellung von Genehmigungen (Lizenzen), oder die Zahlung ist davon abhängig, ob innerhalb des Gebietes, in dem die Gebühr erhoben wird, bestimmte Arten von gewerblicher Tätigkeit ausgeübt werden2.
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