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Bezahltes Vermittlungsbüro


Zweck der vorliegenden Konvention ist es, den Ausdruck „entgeltliches Arbeitsvermittlungsbüro“ wie folgt zu definieren:

a) ein Arbeitsvermittlungsbüro mit kommerziellen Zwecken, d. h. jede Person, Gesellschaft, Institution, Agentur oder andere Organisation, die als Vermittler zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern fungiert, um von diesen direkten oder indirekten materiellen Vorteile zu ziehen; diese Definition gilt nicht für Zeitungen oder andere Veröffentlichungen, mit Ausnahme jener, deren einziger oder hauptsächlicher Zweck darin besteht, als Vermittler zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu wirken;

b) ein Arbeitsvermittlungsbüro ohne kommerzielle Zwecke, d. h. Arbeitsvermittlungsstellen jeder Gesellschaft, Institution, Agentur oder anderer Organisationen, die keine materiellen Vorteile anstreben und von Arbeitgebern oder Arbeitnehmern für die genannten Dienstleistungen eine Eintrittsgebühr, eine periodische Gebühr oder sonstige Gebühren verlangen1

1949.

  1. Internationaler Arbeitsorganisation. Konvention Nr. 96 der Internationalen Arbeitsorganisation „Über bezahlte Vermittlungsagenturen (überarbeitet im Jahr 1949)“: 96. ↩

Морфология

Род

Понятие «платное бюро по найму» среднего рода.

Склонение и число

Падеж Единственное число Множественное число
Р платного бюро по найму платных бюро по найму
Д платному бюро по найму платным бюро по найму
В платное бюро по найму платные бюро по найму
Т платным бюро по найму платными бюро по найму
П платном бюро по найму платных бюро по найму
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