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Vessel


47. Behälter – dicht geschlossene Behältnisse, die für das Durchführen chemischer, thermischer und anderer technologischer Prozesse sowie zur Lagerung und zum Transport von gasförmigen, flüssigen und anderen Stoffen bestimmt sind. Die Grenze des Behälters bilden die Ein- und Auslassrohre (einschließlich)1

  1. Erlass des Gosatomnadzors der Russischen Föderation № 2, des Gosgortechnadzors der Russischen Föderation № 99 vom 19.06.2003 „Zur Genehmigung und Einführung in Kraft der Bundesvorschriften im Bereich der Nutzung atomarer Energie „Regeln für den Aufbau und sicheren Betrieb von Druckbehältern für Objekte der Nutzung atomarer Energie. NP-044-03“ (In dem Ministerium für Justiz der Russischen Föderation registriert am 10.07.2003 № 4886) ↩

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