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Promovierter
2. Ein Promovierender ist eine Person, die ein Hochschulabschluss besitzt und sich in der Promotion befindet sowie eine Dissertation zur Erlangung des akademischen Grades eines Doktors der Wissenschaften verfasst1
Bundesgesetz vom 22.08.1996 № 125-FZ „Über das Hochschul- und postgraduale Bildungssystem“ // SB der RF. 1996. № 35. Artikel 4135. ↩