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Deportation
Die Ausweisung – die zwangsläufige Vertreibung eines ausländischen Staatsangehörigen aus der Russischen Föderation im Fall des Verlustes oder Beendigungs der rechtmäßigen Grundlagen für sein weiteres Aufenthalt (Wohnen) in der Russischen Föderation;1
Bundesgesetz vom 25.07.2002 № 115-FZ „Über das rechtliche Verhältnis von Ausländern in der Russischen Föderation“ // SB RF. 2002. № 30. Artikel 3032. ↩