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Alkoholische Getränke


9) Alkoholische Getränke – alkoholhaltige Produkte, die mit Hilfe von aus Lebensmittelrohstoffen hergestelltem Ethylalkohol und/oder alkoholhaltigen Lebensmitteln hergestellt wurden und nicht zu Weingetränken gehören;1

Alkoholische Getränke – alkoholhaltige Produkte, die mit Hilfe von aus Lebensmittelrohstoffen hergestelltem Ethylalkohol und/oder alkoholhaltigen Lebensmitteln hergestellt wurden und nicht zu Fruchtweinen, fruchtigen Alkoholgetränken oder Weintraubengetränken gehören, einschließlich alkoholischer Getränke, die aus Cognac-destillaten, Wein- und Traubendestillaten sowie Spirituosen (Cognac, Traubenspirituose, Brandy) hergestellt wurden2.

  1. Bundesgesetz vom 22.11.1995 № 171-FZ „Über die staatliche Regelung der Herstellung und des Verkehrs von Ethylalkohol, alkoholischen und alkoholhaltigen Produkten sowie über die Beschränkung des Konsums (Verzehrs) alkoholischer Produkte“ // SB RF. 1995. № 48. St. 4553. ↩

  2. Bundesgesetz vom 22.11.1995 № 171-FZ „Über die staatliche Regelung der Herstellung und des Verkehrs von Ethylalkohol, alkoholischen und alkoholhaltigen Produkten sowie über die Beschränkung des Konsums (Verzehrs) alkoholischer Produkte“, in der Fassung vom 02.07.2021, § 2, Unterabschnitt 9 // SB RF. 1995. № 48. St. 4553. ↩

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