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Feldinspektion


Ausfahrtbewertung – Veranstaltungen, die eine Ausfahrtprüfung auf Übereinstimmigkeit des Antragstellers oder akkreditierten Unternehmens mit den Akkreditierungsanforderungen umfassen sowie ausfahrtsbezogene Veranstaltungen zur Bewertung der Übereinstimmigkeit des Antragstellers oder akkreditierten Unternehmens mit den Akkreditierungsanforderungen, die von Beamten des nationalen Akkreditierungsorgans an Ort und Stelle durchgeführt werden, an denen der Antragsteller oder das akkreditierte Unternehmen seine Tätigkeit in der beantragten oder festgelegten Akkreditierungsgebiet ausübt und/oder auf dem Gebiet einer Person, die den Wunsch hat, einen Vertrag mit dem Antragsteller zur Ausführung von Arbeiten und/oder Erbringung von Dienstleistungen abzuschließen, oder einer Person, die mit einem akkreditierten Unternehmen einen Vertrag zur Ausführung von Arbeiten und/oder Erbringung von Dienstleistungen abgeschlossen hat1.

Ausfahrtbewertung – nach Aufnahme dieser Organisation in das Register2.

  1. Bundesgesetz vom 28.12.2013 Nr. 412-FZ „Über die Akkreditierung in der nationalen Akkreditierungsordnung“. 2013, Redaktion vom 01.03.2022, § 4, Unterabschnitt 6. ↩

  2. Bundesgesetz vom 22.11.1995 Nr. 171-FZ „Über die staatliche Regelung der Herstellung und des Vertriebs von Ethylalkohol, alkoholischen und alkoholhaltigen Produkten sowie über die Einschränkung des Konsums (Verzehrs) alkoholischer Produkte“, Redaktion vom 01.09.2023, § 17.1, Absatz 4 // SB der RF. 1995. Nr. 48. Seite 4553. ↩

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