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Wohltäter


Wohltäter sind Personen, die Wohltätigkeitsspenden in folgenden Formen leisten:

unentgeltliche (kostenlose oder unter günstigen Bedingungen) Übertragung von Eigentum, einschließlich Geldmitteln und/oder Objekten des geistigen Eigentums;

unentgeltliche (kostenlose oder unter günstigen Bedingungen) Verleihung der Rechte auf Besitz, Nutzung und Verfügung über beliebige Gegenstände des Eigentumsrechts;

unentgeltliche (kostenlose oder unter günstigen Bedingungen) Ausführung von Arbeiten oder Erbringung von Dienstleistungen.

(in der Redaktion des Bundesgesetzes vom 23.12.2010 № 383-FZ)

Wohltäter haben das Recht, die Ziele und den Ablauf der Nutzung ihrer Spenden festzulegen1

  1. Bundesgesetz vom 11.08.1995 № 135-FZ „Über wohltätige Tätigkeit und wohltätige Organisationen“ // SB der RF. 1995. № 33. Artikel 3340. ↩

Морфология

Род

Понятие «благотворители» мужского рода.

Склонение и число

Падеж Единственное число Множественное число
Р благотворителя благотворителей
Д благотворителю благотворителям
В благотворителя благотворителей
Т благотворителем благотворителями
П благотворителе благотворителях
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