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Korruption


1) Korruption:

a) Missbrauch der Amtspflichten, Bestechung, Empfang von Bestechungsgeldern, Missbrauch von Vollmachten, kommerzieller Bestechungsversuch oder anderes unrechtmäßige Nutzen der Stellung einer Person gemäß den gesetzlichen Interessen der Gesellschaft und des Staates zum Zweck der Erzielung eines Vorteils in Form von Geld, Werten, anderem Vermögen oder Dienstleistungen von vermögensrechtlicher Natur, anderer Vermögensrechte für sich selbst oder Dritte sowie unrechtmäßige Gewährung solcher Vorteile durch andere Personen;

b) Begehung der in Unterpunkt a dieses Absatzes genannten Handlungen im Namen oder im Interesse einer juristischen Person;1

2008. № 52. St. 6228.

  1. Bundesgesetz vom 25.12.2008 Nr. 273-FZ „Zur Bekämpfung von Korruption“ // SB der RF. ↩

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