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kommerziell


Der Begriff „kommerziell“ ist weit zu interpretieren, um alle aus kommerziellen Beziehungen resultierenden Fragen abzudecken, sowohl vertragliche als auch außervertragliche. Kommerzielle Beziehungen beinhalten folgende Vereinbarungen, ohne sich darauf zu beschränken: jede Handelsvereinbarung zur Lieferung von Waren oder Dienstleistungen oder zum Austausch von Waren oder Dienstleistungen; Distributorenverträge; kommerzielle Vertretung oder Agenturbeziehungen; Factoring; Leasing; Bau von Industrieanlagen; Beratungsleistungen; Ingenieurwesen; Lizenzierung; Investitionen; Finanzierung; Bankdienstleistungen; Versicherung; Vereinbarungen über die Nutzung oder Konzession; Joint Ventures und andere Formen industrieller oder unternehmerischer Zusammenarbeit; Transport von Waren oder Passagieren durch Luft-, Seewasser-, Schienen- oder Straßenverkehr.

Quelle: Typischer Gesetzestext der Kommission der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht über die internationale kommerzielle Vergleichsverfahren

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