Anwaltskammer des Subjekts der Russischen Föderation
1. Die Anwaltskammer ist eine nichtstaatliche gemeinnützige Organisation, die auf der Grundlage des obligatorischen Mitgliedschafts der Anwälte eines Subjekts der Russischen Föderation gegründet wurde.
2. Die Anwaltskammern handeln gemäß den allgemeinen Vorschriften für Organisationen dieses Typs, die in diesem Bundesgesetz vorgesehen sind.
3. Die Anwaltskammer hat einen eigenen Namen, der ihre organisatorisch-rechtliche Form und das Subjekt der Russischen Föderation angibt, auf dessen Territorium sie gegründet wurde.
4. Die Anwaltskammer wird eingerichtet, um qualifizierte rechtliche Beratung sicherzustellen und für die Bevölkerung auf dem gesamten Territorium dieses Subjekts der Russischen Föderation zugänglich zu machen, um die Organisation der kostenlosen rechtlichen Beratung für Bürger der Russischen Föderation zu gewährleisten, um die Interessen der Anwälte in staatlichen Behörden, kommunalen Selbstverwaltungsorganen, öffentlichen Vereinigungen und anderen Organisationen zu vertreten und zu schützen, um die berufliche Ausbildung von Personen zu überwachen, die zur Ausübung der anwaltschaftlichen Tätigkeit zugelassen werden, sowie um sicherzustellen, dass Anwälte den Berufsstandescode des Anwalts einhalten.
5. Die Anwaltskammer wird durch eine Gründungstagung (Konferenz) der Anwälte gebildet1
Bundesgesetz vom 31.05.2002 № 63-FZ „Über die anwaltschaftliche Tätigkeit und die Anwaltschaft in der Russischen Föderation“ // SB RF. 2002. № 23. Artikel 2102. ↩
Понятие «адвокатская палата субъекта рф» женского рода.
| Падеж | Единственное число | Множественное число |
|---|---|---|
| Р | адвокатской палаты субъекта РФ | адвокатских палат субъекта РФ |
| Д | адвокатской палате субъекта РФ | адвокатским палатам субъекта РФ |
| В | адвокатскую палату субъекта РФ | адвокатские палаты субъекта РФ |
| Т | адвокатской палатой субъекта РФ | адвокатскими палатами субъекта РФ |
| П | адвокатской палате субъекта РФ | адвокатских палатах субъекта РФ |