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Kammer


(e) „Kammer“ – eine Kammer aus sieben Richtern, errichtet gemäß Absatz 1 des Artikels 27 der Konvention, und „Vorsitzender der Kammer“ – der Richter, der die Kammer präsidiert;

Quelle: Reglement des Europäischen Gerichts für Menschenrechte. „Verfahrensordnung“

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