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Loggia


Loggia – ein überdachter und an drei Seiten abgeschlossener Raum, der in das äußere Freie hinübergeht, der im Sommer zum Ruhen und zur Sonnenschutz dienen soll (Anhang № 1 obligatorisch, SNiP 2.08.01-89*)1

Loggia – ein eingebautes oder angebautes, in das äußere Freie hinübergehendes, an drei Seiten (an zwei – bei einer Eckenlage) von Wänden abgeschlossenes Zimmer mit einer Tiefe, die durch die Anforderungen der natürlichen Beleuchtung des Raumes begrenzt ist, an dessen Außenwand sie anschließt. Kann verglast sein2

  1. Erlass des Ministeriums für Städtebau der Russischen Föderation vom 04.08.1998 № 37 „Zur Genehmigung der Anweisung zur Durchführung der Erfassung des Wohnungsbestands in der Russischen Föderation“. ↩

  2. SNiP 31-06-2009. Öffentliche Gebäude und Anlagen: 390. 2009. ↩

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