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Anhang
e) Der Begriff „Anhang“ bedeutet den Anhang zu diesem Vertrag oder den gemäß Artikel 18 dieses Vertrags geänderten Anhang. Der Anhang ist ein unverzichtbarer Teil dieses Vertrags, und alle Verweisungen auf diesen Vertrag beziehen sich gleichzeitig auch auf den Anhang, es sei denn, dies ist anders festgelegt.
Quelle: Vertrag zwischen der Regierung der Russischen Föderation und der Regierung der Republik Estland über den Luftverkehr