Referendum
53) Referendum – eine Form der direkten Ausübung des Volksrechts durch die Bürger der Russischen Föderation bezüglich der wichtigsten Fragen staatlicher und lokaler Bedeutung zum Zweck der Entscheidungsfindung, erfolgt durch das Voting der Bürger der Russischen Föderation, die das Recht haben, am Referendum teilzunehmen;1
Bundesgesetz vom 12.06.2002 № 67-FZ „Über die grundlegenden Garantien der Wahlrechte und des Rechts auf Teilnahme am Referendum der Bürger der Russischen Föderation“ // SB RF. ↩