Enzyklopädie

Energieanlage


Energianlage: ein komplex von miteinander verbundenen Geräten und Anlagen, die zum Erzeugen oder Umwandeln, zum Transportieren, Speichern, Verteilen oder Verbrauchen von Energie bestimmt sind1

  1. ENERGIEERSPARNIS. NORMATIVE UND METHODOLOGISCHE EINRICHTUNGEN. GRUNDLAGEN. GOST R 51387-99: 485-Artikel 1999. ↩

Gesetze mit Kommentaren

Gesetzbücher und Bundesgesetze