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Abkommen über gegenseitige Einlösung


"Abrechnungsvereinbarung" bedeutet eine Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Parteien, die vorsieht, eines oder mehrere der folgenden Handlungen vorzunehmen:

i) die Abrechnung von Zahlungen, die am selben Tag in derselben Währung fällig sind, entweder durch Novation oder auf irgendeine andere Weise;

ii) im Falle der Insolvenz oder sonstigen Nichterfüllung der Verpflichtungen einer Partei – das Beenden aller unvollendeten Geschäfte mit Abrechnung nach Wiederherstellungskosten oder Marktpreis, Umrechnung solcher Geldbeträge in eine gemeinsame Währung und die Zahlung nach der gegenseitigen Abrechnung eines einheitlichen Betrags von einer Partei an die andere Partei; oder

iii) die Gutschrift von Beträgen, die gemäß dem Verfahren vorgesehen sind, das in Absatz "ii" dieses Abschnitts festgelegt ist, über zwei oder mehrere Abrechnungsvereinbarungen1

  1. KONVENTION DER VERTRETIUNGSGEMEINSCHAFT DER VEREINTEN NATIONEN ÜBER DIE ÜBERTRAGUNG VON FORDERUNGEN IN INTERNATIONALER HANDELSBEZIEHUNG. ↩

Морфология

Род

Понятие «соглашение о взаимозачете» среднего рода.

Склонение и число

Падеж Единственное число Множественное число
Р соглашения о взаимозачете соглашения о взаимозачете
Д соглашению о взаимозачете соглашению о взаимозачете
В соглашение о взаимозачете соглашение о взаимозачете
Т соглашением о взаимозачете соглашением о взаимозачете
П соглашении о взаимозачете соглашении о взаимозачете
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