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Schild


Die Auslage ist ein Informationsmittel, das auf die Wand eines Gebäudes, eine Eingangstür oder über dem Eingang zu einem von einem Unternehmen des Konsumgütermarktes genutzten Raum aufgebracht wird und Informationen zur organisatorisch-rechtlichen Form, zum Firmennamen, zum Sitz des juristischen Personen (Einzelunternehmers), zum Betriebszeitenmodus sowie zum Profil der Tätigkeit enthält. Sie dient dazu, eine unbestimmte Gruppe von Personen über das tatsächliche Standort des Eigentümers der Auslage und/oder die Kennzeichnung eines Eingangsortes zu informieren, und ist nicht bestimmt, um Interesse an Herstellern (Ausführern, Verkäufern), Waren, Ideen oder Vorhaben zu wecken oder zu erhalten sowie zur Umsetzung von Waren, Ideen und Vorhaben beizutragen. Die Auslage muss sich auf dem Gebäude befinden oder auf jener Teil des Gebäudes, die das Unternehmen im Eigentum oder unter Nutzungsgenehmnis durch einen Mietvertrag mit dem Eigentümer nutzt. Die Auslage kann in Form eines Wandpannels, einer Halterung, einer Markise, auf dem Glas der Schaufenster- oder Eingangstür ausgeführt werden. Es ist gestattet, auf der Auslage gemäß den vorgeschriebenen Verfahren registrierte Warenzeichen und Dienstleistungszeichen dieses konkreten Unternehmens zu platzieren. Sonstige Informationen, die auf der Werbetafel angebracht sind, gelten als Werbung und werden im allgemeinen Verfahren bearbeitet. Die Informationswerbetafel muss eine Größe von 0,7 x 0,5 m haben. Alle Wirtschaftssubjekte aller Eigentumsformen sind verpflichtet, ein Ladenzeichen im Bereich für die Entwicklung des Konsummarktes, Werbung und Auslandsgeschäfte zu registrieren und ein Registrierungszertifikat dafür zu erhalten. Die Form des Nachweises der Registrierung einer Ladenmarke ist im Anhang № 3 zum Verfahren1 festgelegt.

  1. Beschluss vom 02.04.2007 № 257 „ÜBER DIE ANNEHMUNG DES VERFAHRENS FÜR DIE AUSSTELLUNG EINES ZULASSUNGSBEWERBS FÜR DAS AUFRICHTEN VON WERBUNGSKONSTRUKTIONEN AUF DEM GEBIET DES MUNIZIPALEN DISTRIKTS OREKHOWO-ZUEWSKY“. ↩

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