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Interstaatlicher Rat der EAEU


Der Intergouvernementale Rat ist der höchste Organ der EAEU. In seinen Zusammensetzung befinden sich die Staatsoberhäupter und Regierungschefs der Vertragsparteien.

Der Intergouvernementale Rat behandelt grundlegende Fragen der Gemeinschaft, die mit den gemeinsamen Interessen der Mitgliedstaaten verbunden sind, bestimmt Strategie, Richtungen und Perspektiven der Integration und fasst Entscheidungen, die auf die Umsetzung der Ziele und Aufgaben der EAEU gerichtet sind.

Der Intergouvernementale Rat erteilt dem Integrationskomitee Aufträge, wendet sich mit Anfragen und Empfehlungen an die Parlamentarische Versammlung und stellt Anfragen an den Gerichtshof der Gemeinschaft.

Durch seine Entscheidungen kann der Intergouvernementale Rat Hilfsorgane der Gemeinschaft errichten.

Der Intergouvernementale Rat trifft sich auf Ebene der Staatsoberhäupter nicht seltener als einmal jährlich und auf Ebene der Regierungschefs nicht seltener als zweimal jährlich. Die Sitzungen finden unter Leitung des Vertreters der Vertragspartei statt, die im Intergouvernementalen Rat präsidiert.

Die Funktionen und der Ablauf der Arbeit des Intergouvernementalen Rates werden durch eine Verwaltungsordnung festgelegt, die vom Intergouvernementalen Rat auf Ebene der Staatschefs der Mitgliedstaaten des Eurasischen Wirtschaftsraums verabschiedet wird1

  1. Vertrag über die Errichtung des Eurasischen Wirtschaftsraums. 2007. ↩

Морфология

Род

Понятие «межгосударственный совет евразэс» мужского рода.

Склонение и число

Падеж Единственное число Множественное число
Р межгосударственного совета ЕврАзЭС межгосударственных советов ЕврАзЭС
Д межгосударственному совету ЕврАзЭС межгосударственным советам ЕврАзЭС
В межгосударственный совет ЕврАзЭС межгосударственные советы ЕврАзЭС
Т межгосударственным советом ЕврАзЭС межгосударственными советами ЕврАзЭС
П межгосударственном совете ЕврАзЭС межгосударственных советах ЕврАзЭС
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