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Sponsor


9) Sponsor – eine Person, die Mittel bereitstellt oder deren Bereitstellung ermöglicht, um ein sportliches, kulturelles oder anderes Ereignis zu organisieren und/oder durchzuführen, Fernseh- oder Rundfunkübertragungen zu erstellen und/oder zu verbreiten sowie andere Ergebnisse kreativen Schaffens zu erstellen und/oder zu nutzen;1

12. Artikel 1232.

  1. Bundesgesetz „Über Werbung“ vom 13.03.2006 Nr. 38-FZ // SB der RF. 2006. № ↩

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