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Kosten für Wertpapiergeschäfte und Kosten für Finanzinstrumente bei Termingeschäften


10. Für die Zwecke dieser Artikel gelten als Kosten für Wertpapiergeschäfte und als Kosten für Geschäfte mit Finanzinstrumenten von Termingeschäften dokumentierte und tatsächlich durchgeführte Ausgaben des Steuerpflichtigen, die mit dem Erwerb, der Veräußerung, dem Lagerung und der Tilgung von Wertpapieren sowie mit der Durchführung von Geschäften mit Finanzinstrumenten von Termingeschäften, mit der Erfüllung und Beendigung von Verpflichtungen aus solchen Geschäften verbunden sind. Zu diesen Ausgaben gehören:

1) die Beträge, die dem Emittenten von Wertpapieren (der verwaltenden Gesellschaft eines Fonds für Investmentanteile) in Zahlung der emittierten (ausgegebenen) Wertpapiere gezahlt werden sowie die Beträge, die gemäß dem Kaufvertrag für Wertpapiere gezahlt werden, einschließlich des Couponbetrags;

2) die gezahlten variablen Marginen und/oder Prämien bei Verträgen sowie andere periodische oder einmalige Zahlungen, die in den Bedingungen der Finanzinstrumente von Termingeschäften vorgesehen sind;

3) die Bezahlung von Dienstleistungen, die von professionellen Marktteilnehmern am Wertpapiermarkt sowie von Börsenmaklern und Clearingzentren erbracht werden;

4) Aufschlag, der von der Verwaltungsgesellschaft eines Fonds zur Zahlung an die Verwaltungs-gesellschaft des Investmentfonds bei der Erwerbung eines Investmentanteils des Investmentfonds gemäß dem Gesetz der Russischen Föderation über Investmentfonds festgelegt wird;

5) Rabatt, der von der Verwaltungs-gesellschaft eines Fonds zur Zahlung an die Verwaltungs-gesellschaft des Investmentfonds bei der Aussonderung eines Investmentanteils des Investmentfonds gemäß dem Gesetz der Russischen Föderation über Investmentfonds festgelegt wird;

6) Kosten, die dem professionellen Marktteilnehmer, der Verwaltungs-gesellschaft, die das Vermögen verwaltet, das den Anteilsinvestmentfonds bildet, erstattet werden;

7) Börsengebühr (Kommission);

8) Bezahlung von Dienstleistungen der Personen, die den Register führen;

9) Steuer, die vom Steuerzahler bei Erhalt von Wertpapieren im Rahmen des Erbfalls gezahlt wird;

10) Steuer, die vom Steuerzahler bei Erhalt von Aktien und Anteilen im Rahmen einer Schenkung gemäß Absatz 18.1 des Artikels 217 dieses Kodexes gezahlt wird;

11) die Zinsbeträge, die der Steuerpflichtige für Kredite und Darlehen gezahlt hat, die zur Durchführung von Wertpapiergeschäften (einschließlich Zinsen für Kredite und Darlehen zur Durchführung von Margin-Geschäften) erhalten wurden, in Höhe der Beträge, die auf der Grundlage des am Tag der Zinssätze des Zentralbanken der Russischen Föderation geltenden Refinanzierungskurses erhöht um das 1,1-fache berechnet werden – für Kredite und Darlehen in Rubel, und auf der Grundlage von 9 Prozent – für Kredite und Darlehen in Fremdwährung;

12) andere Ausgaben, die unmittelbar mit Wertpapiergeschäften, mit Finanzinstrumenten bei Termingeschäften verbunden sind sowie Ausgaben, die mit der Erbringung von Dienstleistungen durch professionelle Marktteilnehmer, Vermögensverwalter, die eine Treuhandverwaltung des Vermögens betreiben, die Teil eines Fonds aus Einzelbeteiligungen ist, im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit verbunden sind1

  1. Steuercode der Russischen Föderation (Teil zwei) vom 05.08.2000 № 117-FZ // SB RF. 2000. № 32. Artikel 3340. ↩

Морфология

Род

Понятие «расходы по операциям с ценными бумагами и расходы по операциям с финансовыми инструментами срочных сделок» мужского рода.

Склонение и число

Падеж Единственное число Множественное число
Р расхода по операциям с ценными бумагами и расхода по операциям с финансовыми инструментами срочных сделок расходов по операциям с ценными бумагами и расходов по операциям с финансовыми инструментами срочных сделок
Д расходу по операциям с ценными бумагами и расходу по операциям с финансовыми инструментами срочных сделок расходам по операциям с ценными бумагами и расходам по операциям с финансовыми инструментами срочных сделок
В расход по операциям с ценными бумагами и расход по операциям с финансовыми инструментами срочных сделок расходы по операциям с ценными бумагами и расходы по операциям с финансовыми инструментами срочных сделок
Т расходом по операциям с ценными бумагами и расходом по операциям с финансовыми инструментами срочных сделок расходами по операциям с ценными бумагами и расходами по операциям с финансовыми инструментами срочных сделок
П расходе по операциям с ценными бумагами и расходе по операциям с финансовыми инструментами срочных сделок расходах по операциям с ценными бумагами и расходах по операциям с финансовыми инструментами срочных сделок
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