Kopiergeräte
Zu den Büromaschinen gemäß der Einleitung des OKOF gehören Mittel zur Mechanisierung und Automatisierung von Verwaltungs- und Ingenieurarbeit (OKOF-Code 14 3010000) – Schreibmaschinen, Rechenmaschinen, Kopiergeräte usw. (OKOF-Codes 14 3010010, 3010020, 3010030, 3010040), sowie Büro-Telefonanlagen1
Erlass vom 26.12.2011 № 506 «Zur Genehmigung der Anweisungen zur Ausfüllung der Formen des staatlichen statistischen Beobachtens № 11 „Angaben über den Bestand und die Bewegung von Grundvermögen (Mitteln) und anderen nichtfinanziellen Vermögenswerten“, № 11 (kurzgefasst) „Angaben über den Bestand und die Bewegung von Grundvermögen (Mitteln) der nichtkommerziellen Organisationen“». ↩