Verteidigung
1. Im vorliegenden Bundesgesetz wird unter „Verteidigung“ ein System politischer, wirtschaftlicher, militärischer, sozialer, rechtlicher und anderer Maßnahmen zur Vorbereitung auf eine bewaffnete Selbstverteidigung und zur bewaffneten Selbstverteidigung der Russischen Föderation, ihrer Einheit und Unverletzlichkeit ihres Territoriums verstanden.
2. Die Verteidigung wird organisiert und durchgeführt entsprechend der Verfassung der Russischen Föderation, den föderalen konstitutionellen Gesetzen, den Bundesgesetzen, diesem Bundesgesetz, den Gesetzen der Russischen Föderation und anderen normativen rechtlichen Akten.
3. Zur Sicherstellung der Verteidigung wird die Wehrpflicht russischer Bürger sowie die militärisch-transportierte Pflicht der föderalen Exekutivorgane, der Organe der kommunalen Selbstverwaltung und Organisationen unabhängig von der Form des Eigentums sowie der Eigentümer von Transportmitteln festgelegt.
4. Zur Sicherstellung der Verteidigung werden die Streitkräfte der Russischen Föderation geschaffen.
5. Zur Verteidigung werden die Innere Truppen des Ministeriums für innere Angelegenheiten der Russischen Föderation (im Folgenden - andere Truppen)1 herangezogen.
Verteidigung – ein System politischer, wirtschaftlicher, militärischer, sozialer, rechtlicher und anderer Maßnahmen zur Vorbereitung auf die bewaffnete Selbstverteidigung und die bewaffnete Selbstverteidigung der Russischen Föderation, ihrer Einheit und Unversehrtheit ihres Territoriums2.