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Einkommen


Laut diesem Kodex wird Einkommen als ökonomischer Vorteil in Geld- oder Sachform anerkannt, der berücksichtigt wird, wenn eine Bewertung möglich ist und soweit dieser Vorteil bewertet werden kann, und gemäß den Kapiteln „Einkommensteuer“ und „Körperschaftsteuer“ dieses Kodex1

2. Als Einkommen der Organisation wird das Anwachsen ökonomischer Vorteile in Folge des Erwerbs von Vermögenswerten (Geldmitteln, anderem Eigentum) und/oder der Tilgung von Verpflichtungen angesehen, das zu einem Anstieg des Kapitals dieser Organisation führt, mit Ausnahme der Einlagen der Gesellschafter (Eigentümer des Vermögens)2

7.5. Ein Gewinn ist der Anstieg wirtschaftlicher Vorteile während des Berichtszeitraums oder die Verminderung von Verpflichtungen, die zu einer Erhöhung des Kapitals führen, das sich von den Einlagen der Eigentümer unterscheidet. Zu den Einnahmen zählen beispielsweise Umsätze aus der Verkauf von Waren, Leistungen und Dienstleistungen, fällige Zinsen und Dividenden, Royalties, Mietzahlungen sowie andere Einnahmen (Einnahmen aus dem Verkauf von Anlagevermögen; nicht realisierte Gewinne, die durch die Wiederbewertung von Marktaktien entstanden sind usw.)3

Gewinn – Umsätze aus der Verkauf von Waren (Ausführung von Arbeiten, Erbringung von Dienstleistungen), die alle Teilnehmer eines konzertierte Vereinbarung zur Einschränkung des Wettbewerbs durch die Erfüllung solcher Vereinbarung erzielen, ohne Abzug der entstandenen oder notwendigen (geplanten) Ausgaben4.

Einkommen – in Höhe des Umsatzes aus der Veräußerung von Waren (Ausführung von Arbeiten, Erbringung von Dienstleistungen, Übertragung von Vermögensrechten) während der Anwendung der vereinfachten Steuererhebung, bei deren Bezahlung (teilweiser Bezahlung) bis zum Datum des Übergangs auf die Ermittlung der steuerlichen Grundlage für die Körperschaftsteuer nach dem Aufschlagsmethode nicht erfolgt ist (verlorengegangen am 2019-05-01)5.

Einkommen – Einnahmen aus der Veräußerung von Waren (Arbeiten, Dienstleistungen), die im Rahmen der Umsetzung dieses Investitionsprojekts hergestellt wurden, mit Ausnahme der Herstellung von Waren (Arbeiten, Dienstleistungen), auf die das Investitionsprojekt nicht gerichtet werden kann6.

Einkommen – wirtschaftlicher Vorteil in Geld oder Naturalform, der berücksichtigt wird, wenn eine Bewertung möglich ist und in dem Umfang, in dem dieser Vorteil bewertet werden kann, und wird gemäß den Kapiteln „Einkommensteuer“ und „Körperschaftsteuer“ dieses Kodexes bestimmt7.

  1. № 32. Artikel 3340.
  1. Steuerliches Gesetzbuch der Russischen Föderation (Teil 1) vom 31.07.1998 № 146-FZ // SB Russischer Föderation. 1998. № 31. Artikel 3824. ↩

  2. Erlass des Ministeriums für Finanzen der Russischen Föderation vom 06.05.1999 № 32 «Zur Genehmigung der Vorschriften zum Buchhaltungswesen „Einnahmen der Organisation“ PBu 9/99». ↩

  3. Konzeption des Buchhaltungswesens in der Marktwirtschaft Russlands. 1997. ↩

  4. Strafgesetzbuch der Russischen Föderation vom 13.06.1996, red. vom 24.12.2024, Artikel 178, Abs. 4 // SB Russischer Föderation. 1996. № 25. Artikel 2954. ↩

  5. Steuerliches Gesetzbuch der Russischen Föderation, red. vom 01.01.2019, Artikel 346-25, Unterpunkt 1, verloren gegangen am 01.05.2019 // SB Russischer Föderation. ↩

  6. Steuerliches Gesetzbuch der Russischen Föderation, red. vom 21.05.2020, Artikel 288.1, Abs. 5 // SB Russischer Föderation. 2000. № 32. Artikel 3340. ↩

  7. Steuercode der Russischen Föderation. Teil 1 vom 31.07.1998, in der Redaktion vom 21.01.2025, § 41, Abs. 1 // SB RF. 1998. № 31. St. 3824. ↩

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