Länge
i) «Länge» (L) wird als 96 Prozent der vollständigen Länge an der Wasserspiegelkante auf der Höhe von 85 Prozent der kleinsten theoretischen Bordschiffsbreite gemessen ab der Kielkante oder als Länge vom vorderen Rand des Vorschiffes bis zur Achse des Ruderballes an derselben Wasserspiegelkante, wenn diese Länge größer ist. Bei Schifffahrtsmitteln, die mit einem Trim konstruiert wurden, muss die Wasserspiegelkante, an der diese Länge gemessen wird, parallel zur konstruktiven Wasserspiegelkante sein;
Quelle: International Labour Organization Convention No. 188 on Work in the Fishing Sector