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Anerkennung


Offizielle Bestätigung durch eine zuständige Behörde über die Bedeutung einer ausländischen Bildungsqualifikation zum Zweck des Zugangs ihres Inhabers zu bildungswissenschaftlichen und/oder beruflichen Tätigkeiten.

Quelle: Konvention über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in Europa

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