Bestätigung
e) „Bestätigung“ einer Verpflichtung bedeutet eine Verpflichtung, die zusätzlich zur Verpflichtung des Garanten/Ausstellers auf Antrag des Garanten/Ausstellers ausgestellt wird und dem Benefizierer das Recht gewährt, nach eigenem Ermessen Zahlung von der bestätigenden Partei statt vom Garanten/Aussteller zu verlangen, entweder auf einfache Anforderung oder auf Anforderung mit Vorlage weiterer Dokumente gemäß den dokumentarischen Bedingungen der bestätigten Verpflichtung ohne Beeinträchtigung des Rechts des Benefiziers, Zahlung vom Garanten/Aussteller zu verlangen;
Quelle: Konvention der Vereinten Nationen über unabhängige Garantien und Reservekreditbriefe