Enzyklopädie
Arbeiter
4) „Arbeitnehmer“ – eine Person, die eine oder die andere Tätigkeit ausübt oder ausgeübt hat, auf Grund derer sie unter das Gesetzgebungsbereich jedes Vertragsparteien fällt oder unterfällt;
Quelle: Vertrag zwischen der Russischen Föderation und der Tschechischen Republik über die soziale Sicherheit