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Rakete – Abwehr-Rakete


Der Begriff „Flugkörper zur Abwehr“ wie er im Zweiten gemeinsamen Erklärung vom 26. September 1997 verwendet wird, bezieht sich auf jeden Flugkörper, der unter die Bestimmungen des Absatzes "a" des Artikels VI des Vertrags fällt, wenn dieser Flugkörper:
a) von einer Partei als Flugkörper zur Bekämpfung von Ballistischen Raketen erstellt wurde, die keine strategischen Ballistischen Raketen sind; oder
b) von einer Partei als Flugkörper zur Bekämpfung von Ballistischen Raketen, die keine strategischen Ballistischen Raketen sind, deklariert wird; oder
c) von einer Partei mindestens einmal mit einem ballistischen Zielflugkörper getestet wurde.
Im Hinblick auf die Unterabsätze "a", "b" oder "c" gilt solch ein Flugkörper als Flugkörper zur Abwehr bei allen seinen Starts.

Quelle: Vertrag über die Besonderheiten der strafrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Verantwortung für Verstöße gegen das Zollgesetz des Zollverbands und der Mitgliedstaaten des Zollverbands

Морфология

Род

Понятие «ракета - перехватчик» женского рода.

Склонение и число

Падеж Единственное число Множественное число
Р ракеты - перехватчик ракет - перехватчик
Д ракете - перехватчик ракетам - перехватчик
В ракету - перехватчик ракеты - перехватчик
Т ракетой - перехватчик ракетами - перехватчик
П ракете - перехватчик ракетах - перехватчик
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