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Bürger


5) Der Begriff „Bürger“ im Hinblick auf den vertretenen Staat bezeichnet jede Person, die gemäß dem Recht des vertretenen Staates als Bürger gilt, einschließlich je nach Kontext auch einer juristischen Person;

Quelle: Konsularische Konvention zwischen der Sowjetunion und dem Königreich Norwegen

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