Südafrika
b) Der Begriff „Südafrika“ bezeichnet die Republik Südafrika und bedeutet im geografischen Sinne das Territorium dieses Landes, einschließlich des Hoheitsgewässers sowie jede Zone außerhalb des Hoheitsgewässers, die gemäß den Gesetzen von Südafrika und internationalen Recht als Gebiete definiert oder in Zukunft definiert werden können, in Bezug auf die Südafrika souveräne Rechte oder Jurisdiktion ausüben kann;
Quelle: Abkommen zwischen der Regierung der Russischen Föderation und der Regierung der Republik Äthiopien, Südafrika über die Vermeidung von Doppelbesteuerung und die Verhinderung von Steuervermeidung im Hinblick auf Einkommensteuern