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Vereinigung


3. „Verband“ bedeutet die Bildung aus zwei oder mehreren Schiffen, die gemeinsam und zusammen manövrierend fahren.

Quelle: Abkommen zwischen der Regierung der Sowjetunion und der Regierung der Französischen Republik über die Verhütung von Zwischenfällen auf dem Meer außerhalb der Hoheitsgewässer

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