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Nachtarbeit


a) Der Begriff „Nachtarbeit“ bezeichnet jede Arbeit, die während eines Zeitraums von mindestens sieben Stunden hintereinander durchgeführt wird, einschließlich des Zeitraums zwischen Mitternacht und 5 Uhr morgens, der von der zuständigen Behörde festgelegt wird, nach Beratungen mit den am meisten vertretenen Organisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder gemäß Tarifverträgen;

Quelle: Empfehlung der ILO Nr. 178. Empfehlung zur Nachtarbeit

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