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Adressat


d) „Empfänger“ einer Datenmeldung bedeutet jede Person, die gemäß dem Willen des Verfassers die Datenmeldung erhalten soll, mit Ausnahme der Person, die als Vermittler in Bezug auf diese Datenmeldung handelt;

Quelle: Mustergesetz über den elektronischen Handel der Kommission der Vereinten Nationen für internationales Wirtschaftsrecht (UNCITRAL)

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