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Extraktion
f) «Beschlagnahme» oder «Einfrieren» bedeutet das vorübergehende Verbot der Übertragung, Umgestaltung, Entziehung oder Bewegung von Vermögenswerten, oder das vorübergehende Erwerben des Besitzes solcher Vermögenswerte, oder das vorübergehende Ausüben der Kontrolle über sie gemäß einer Entscheidung eines Gerichts oder einer anderen zuständigen Behörde;
Quelle: Konvention der Vereinten Nationen gegen transnationale organisierte Kriminalität