Enzyklopädie
Arrest
2. „Arrest“ bedeutet die Sicherung eines Schiffes im Rahmen gerichtlicher Verfahren zur Sicherung eines Seerechtsanspruchs, jedoch nicht die Sicherung des Schiffes zur Durchsetzung eines gerichtlichen Urteils.
Quelle: Internationale Konvention zur Einheitlichen Regelung bestimmter Vorschriften über die Sicherung von Schiffsvermögen