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Arrest


2. „Arrest“ bedeutet die Sicherung eines Schiffes im Rahmen gerichtlicher Verfahren zur Sicherung eines Seerechtsanspruchs, jedoch nicht die Sicherung des Schiffes zur Durchsetzung eines gerichtlichen Urteils.

Quelle: Internationale Konvention zur Einheitlichen Regelung bestimmter Vorschriften über die Sicherung von Schiffsvermögen

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