Enzyklopädie

Presidium


g) „Präsidium“ bezeichnet ein Organ, das aus dem Präsidenten und dem ersten sowie zweiten Vizepräsidenten des Gerichts besteht;

Quelle: Vertrag über die Privilegien und Immunitäten des Internationalen Strafgerichtshofs

Gesetze mit Kommentaren

Gesetzbücher und Bundesgesetze