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гарантия


c) „Garantie“ ist das, was zufriedenstellend für die Zollbehörde die Erfüllung einer Verpflichtung gegenüber dieser sicherstellt. Eine Garantie gilt als allgemeine, wenn sie die Erfüllung von Verpflichtungen im Zusammenhang mit mehreren Vorgängen sicherstellt;

Quelle: Konvention über den vorübergehenden Einfuhrverkehr

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