Fachliche Beurteilung des Zusammenhangs zwischen Erkrankung und Beruf
Die Feststellung des Zusammenhangs zwischen der Erkrankung und der Berufstätigkeit erfolgt durch eine spezialisierte medizinische Einrichtung oder ein spezialisiertes organisatorisches Glied einer medizinischen Einrichtung im Bereich beruflicher Pathologien bei Feststellung einer beruflichen Erkrankung1.
Bundesgesetz vom 21.11.2011 Nr. 323-FZ „Über die Grundlagen der Gesunderhaltung der Bürger in der Russischen Föderation“, Redaktion vom 21.11.2011, Artikel 63, Absatz 5 // SB RF. 2011. Nr. 48. Seite 6724. ↩
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