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Zusätzliche allgemeinbildende Programme
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Zusätzliche allgemeinbildende Programme – zusätzliche allroundentwicklende Programme, zusätzliche präprofessionelle Programme im Bereich der Künste, zusätzliche Bildungsprogramme für sportliche Ausbildung1.
Bundesgesetz vom 29.12.2012 № 273-FZ „Über Bildung in der Russischen Föderation“, red. vom 01.01.2023, § 12, Unterabschnitt 1 // SB RF. 2012. № 53. Seite 7598. ↩
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