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Expertenrat des Fonds


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Der Expertenrat des Fonds ist ein dauerhafter beratender Gremium des Fonds und wird gemäß der Satzung des Expertenrates des Fonds vom Aufsichtsrat des Fonds angenommen, mit dem Ziel, die wissenschaftliche, methodische, analytische und expertisebezogene Unterstützung der Tätigkeit des Fonds zu gewährleisten, insbesondere im Zusammenhang mit der Auswahl von eingegangenen Anträgen1.

  1. Bundesgesetz vom 24.06.2025 № 157-FZ „Über den Russischen Sportfonds, Änderungen an bestimmten Gesetzen der Russischen Föderation und Aufhebung von Absätzen 2 - 5 des § 6 des Bundesgesetzes „Über internationale Wettbewerbe „Weltspiele der Freundschaft“ und Änderungen an bestimmten Gesetzen der Russischen Föderation“. 2025, Redaktion vom 24.06.2025, § 12, Absatz 1. ↩

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