Tätigkeit zur Rückforderung fälliger Schulden
Aktivitäten zur Rückzahlung überfälliger Schulden – Handlungen, die darauf abzielen, überfällige Schulden zurückzuzahlen (verloren gegangen am 2019-07-26)1.
Bundesgesetz vom 03.07.2016 № 230-FZ „Zur Schutz der Rechte und legitimen Interessen von physischen Personen bei der Durchführung von Aktivitäten zur Rückzahlung überfälliger Schulden und zur Änderung des Bundesgesetzes „Über Mikrofinanzierungstätigkeit und Mikrofinanzorganisationen“. 2016, Redaktion vom 2018-11-12, Artikel 3, Absatz 1, verloren gegangen am 2019-07-26. ↩
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