Organ der staatlichen Gewalt der Russischen Föderation
Organe der staatlichen Gewalt der Russischen Föderation – unter einem Organ der staatlichen Gewalt der Russischen Föderation versteht man ein zentrales Organ, das gemäß der Verfassung der Russischen Föderation und dem Rechtssystem der Russischen Föderation mit der Vollmacht versehen ist, Angelegenheiten des Staates zu verwaltet1.
Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation, in der Redaktion vom 01.07.2021, § 360 // BGBl. RF. 2002. Nr. 1. Art. 3. ↩
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