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KG2024


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KKG2024 — KKG2024 =i (Vi x Ci + ViNAS x CiNAS) x (0,02 + Ko)1.

  1. Steuerliches Gesetzbuch der Russischen Föderation, Red. vom 01.01.2026, § 343, Abs. 19 // SB RF. 2000. № 32. St. 3340. ↩

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