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CI — vom Regierungsrat der Russischen Föderation gemäß dem Bundesgesetz vom 31. März 1999 Nr. 69-FZ „Über die Gasversorgung in der Russischen Föderation“ genehmigter Wert, der am letzten Tag des Monats galt, der unmittelbar vor dem ersten Monat des Zeitraums lag, für den die regulierten Großhandelspreise für Gas in der vorgeschriebenen Weise genehmigt wurden; es handelt sich um den maximalen minimalen Großhandelspreis für Gas für Verbraucher (ausgenommen Haushalte) im i-ten Subjekt der Russischen Föderation, ausgedrückt in Rubel pro tausend Kubikmeter, ohne Berücksichtigung der Mehrwertsteuer. Im Falle, in dem der maximale Mindestpreis für den Großhandelsverkauf von Gas nicht für einen Subjekt der Russischen Föderation festgelegt wurde, gilt für die Zwecke dieses Absatzes der niedrigste Großhandelspreis für Gas, der an Verbraucher (mit Ausnahme der Bevölkerung) in diesem Subjekt der Russischen Föderation festgelegt wurde gemäß der Reihenfolge, die vom Regierungsrat der Russischen Föderation vorgeschrieben ist entsprechend dem Bundesgesetz vom 31. März 1999 № 69-FZ „Über das Gasversorgungssystem in der Russischen Föderation“, und galt am letzten Tag des Monats, der unmittelbar vor dem ersten Monat des Zeitraums lag, für den die genannte regulierte Großhandelspreis für Gas gemäß vorgeschriebenen Verfahren festgelegt wurde; im Fall seiner Nichtvorhandenheit gilt das gewichtete Durchschnittsniveau der tatsächlich verwendeten Preise durch den Steuerpflichtigen und (oder) von Organisationen, die mit dem Steuerpflichtigen zu einer Gruppe von Unternehmen gehören, für Gasverkäufe an Verbraucher (mit Ausnahme der Bevölkerung), die nicht mit ihnen in einem wechselseitigen Abhängigkeitsverhältnis stehen, im i-ten Subjekt der Russischen Föderation für den Monat, der unmittelbar vor dem Steuerperiode lag. Falls die regulierte Großhandelspreise für Gas gemäß dem Gesetz der Russischen Föderation über das Gasversorgung mit Differenzierung für verschiedene Kategorien von Verbrauchern (mit Ausnahme der Bevölkerung) festgelegt wurden, gilt für Zwecke dieses Absatzes der höchste Wert des genannten regulierten Großhandelspreises für Gas1.
Steuercode der Russischen Föderation, Red. vom 01.01.2026, § 343, Abs. 19 // SB RF. 2000. № 32. St. 3340. ↩
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