Bewertung der Investitionserklärung
Bewertung der Investitionsanmeldung — die Bewertung der Investitionsanmeldung hinsichtlich der Effizienz der Umsetzung des Investitionsprojekts gemäß den Kriterien und Methodik, die vom russischen Bundeskabinett genehmigt wurden1.
Bundesgesetz vom 24.06.2023 Nr. 266-FZ „Über die Freihandelszone auf dem Territorium der Donetschen Volksrepublik, der Luhansker Volksrepublik, der Region Donezk und der Region Cherson“. 2023, in der Fassung vom 24.06.2023, § 12, Abs. 6. ↩
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