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Untergeordneter Vorgesetzter
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Der untergeordnete Leiter ist der bevollmächtigte Leiter, der die untergeordnete Stelle in den Vollstreckungsbehörden bekleidet1.
Bundesgesetz vom 01.10.2019 Nr. 328-FZ „Über den Dienst in den Vollstreckungsbehörden der Russischen Föderation und über Änderungen bestimmter gesetzgeberischer Akte der Russischen Föderation“. 2019, Redaktion vom 01.01.2020, Artikel 39, Absatz 4. ↩
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