Untere Stelle
Die untergeordnete Stelle wird als untergeordnete Stelle angesehen, wenn für sie ein niedrigeres spezielles Dienstgrad vorgesehen ist als der spezielle Dienstgrad der früheren Stelle in den Vollstreckungsbehörden; bei gleichen speziellen Dienstgraden gilt eine geringere Gehaltsgruppe1.
Bundesgesetz vom 01.10.2019 Nr. 328-FZ „Über den Dienst in den Vollstreckungsbehörden der Russischen Föderation und über Änderungen bestimmter gesetzlicher Vorschriften der Russischen Föderation“. 2019, Redaktion vom 01.01.2020, Artikel 30, Absatz 6. ↩
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