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Mitarbeiterregister


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Amtsanwärterregister – (Liste der Mitarbeiter, die im Personalplan des Vollstreckungsorgans stehen)1.

  1. Bundesgesetz vom 01.10.2019 Nr. 328-FZ „Über den Dienst in den Vollstreckungsorganen der Russischen Föderation und über Änderungen bestimmter gesetzlicher Vorschriften der Russischen Föderation“. 2019, Redaktion vom 2020-01-01, Art. 38, Abs. 1. ↩

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