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Organe der Zwangsvollstreckung der Russischen Föderation


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Die Vollstreckungsbehörden der Russischen Föderation sind die Gerichtsvollzieher1.

  1. Bundesgesetz vom 01.10.2019 Nr. 328-FZ „Über die Dienstausübung in den Vollstreckungsbehörden der Russischen Föderation und über Änderungen bestimmter legislativer Akte der Russischen Föderation“. 2019, Redaktion vom 2020-01-01, Art. 113. ↩

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